Bei Bauarbeiten, die Erschütterungen verursachen können – etwa durch Abbruch-, Ramm- oder Tiefgründungsarbeiten – besteht die Gefahr, dass an benachbarten Gebäuden neue Schäden entstehen. Eine bautechnische Beweissicherung gemäß DIN 4123 dient dazu, den baulichen Zustand der betroffenen Gebäude vor Beginn der Arbeiten systematisch zu erfassen und zu dokumentieren.
Durch diese sachverständige Zustandsaufnahme lassen sich Vorschäden eindeutig von späteren Neuschäden unterscheiden, wodurch sowohl Bauherren als auch Nachbarn und ausführende Unternehmen Rechtssicherheit und Transparenz gewinnen.
Der Leistungsumfang einer bautechnischen Beweissicherung umfasst in der Regel:
– eine Begehung und fotografische Dokumentation aller relevanten Bauteile,
– die Beschreibung vorhandener Schäden (z. B. Risse, Abplatzungen, Setzungen),
– die strukturierte Zuordnung der Befunde in einem Protokoll,
– auf Wunsch die gutachterliche Bewertung einzelner Schadensbilder.
Im Streitfall bildet die Dokumentation eine belastbare Grundlage zur Abgrenzung zwischen Alt- und Neuschäden. Sie hilft, unberechtigte Forderungen abzuwehren und berechtigte Ansprüche sachgerecht geltend zu machen.
Ergänzend zur bautechnischen Beweissicherung können – je nach Art und Umfang der Maßnahme – Erschütterungsmessungen durchgeführt werden. Diese erfassen die tatsächlichen Schwingungseinwirkungen auf angrenzende Gebäude während der Bauausführung. Grundlage für die Bewertung ist die DIN 4150-3 „Erschütterungen im Bauwesen – Einwirkungen auf bauliche Anlagen“, die Grenzwerte zur Vermeidung baulicher Schäden festlegt.
Je nach Aufgabenstellung erfolgt die Dokumentation entweder als bautechnische Zustandsfeststellung (reine Aufnahme und Protokollierung) oder als bautechnische Beweissicherung mit gutachterlicher Ausarbeitung, einschließlich fachlicher Bewertung und rechtlich verwertbarem Gutachten.
Wir helfen Ihnen gern weiter. Sie erreichen uns telefonisch unter 0157 8764 5939, per E-Mail unter info[at]riedel-bsv.de oder über unser Kontaktformular
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